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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verkaufsbedingungen

 

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen.

Abschlüsse und Vereinbarungen - insbesondere soweit sie nachstehende Bedingungen abändern - auch Nebenabreden mit unseren Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

Unsere Verkaufsbedingungen sind auch dann gültig, wenn durch Sondervereinbarungen einzelne Punkte unwirksam werden.

 

1. Angebot

Alle Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Die in Drucksachen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend, ohne dass eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen besteht.

Vorführungen und Versuche im Betrieb des Interessenten erfolgen ausschließlich auf dessen Rechnung und Gefahr.

 

2. Bestellungen

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Wir tragen nicht die Gefahr von Missverständnissen, bei telefonischen, telegrafischen oder mündlichen Mitteilungen die unvollständig oder zweifelhaft sind.

Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, ausschließlich  Verpackung. Sie entsprechen jeweils den Gestehungskosten zum Zeitpunkt des Angebots. Sollten sich preiswichtige Faktoren wesentlich ändern, müssen wir uns eine Berechnung zu den am Liefertag gültigen Preisen vorbehalten, ohne dass eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen besteht.

Bei offensichtlichen lrrtümern, Schreib- und Rechenfehlern, besteht für uns keine Verbindlichkeit.

Verpackung wird billigst berechnet.

 

4. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Angegebene Liefezeiten sind unverbindlich und nur als annähernder Lieferzeitpunkt zu betrachten. Fälle von höherer Gewalt, insbesondere auch Streik, Aussperrung, Aufruhr, Krieg oder besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder dem Vorlieferer berechtigen uns, vom Vertrag ganz  oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt  eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

 

5. Lieferung

Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit des Versandes sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Errnessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.

Teillieferungen sind zulässig.

Bei allen Sonderanfertigungen muss die angefertigte Menge abgenommen werden. Falls im Punkt der Maßhaltigkeit keine besonderen Abmachungen getroffen werden, gelten die handelsüblichen Toleranzen. Für bestimmte Materialbeschaffenheit, insbesondere bei Stahl, übernehmen wir, ohne ausdrückliche Vereinbarung, keine Verbindlichkeit.

Für die Lieferung von Maschinen und deren Aufstellung werden unsere Verkaufsbedingungen durch Zusatzvereinbarungen ergänzt.

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme - in jedem Fall - z.B. auch bei fob- und cif-Geschäften auf den Besteller über. Versicherung erfolgt nur auf Anordnung und Rechnung des Bestellers.

 

6. Zahlung

Die Zahlungen sind in Euro ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle in bar spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum - auch bei Teillieferungen - zu leisten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.

Bei Zahlungsverzug werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen.

Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, einen angemessenen Teil des Auftragswertes als Vorauszahlung zu fordern.

Exportaufträge werden nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder nach Sondervereinbarungen abgefertigt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass er die - auch durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren mit anderen entstandenen neuen Waren - entstehenden Forderungen an uns abtritt.

Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte, sind wir hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Barzahlung oder sicherheitshalber Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, fristlos vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

8. Schutzrechte

Bei Lieferungen nach Zeichnung oder Muster des Bestellers übernimmt derselbe in vollem Umfang die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller haftet für allen bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehenden Schaden.

 

9. Mängelrüge

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu Prüfen.

Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Aufdeckung schriftlich zu melden, spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Versandtag. Für Teile, die in Folge stofflicher Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden in Folge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel, thermischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse.

Bei den zur Fertigstellung, Aufarbeitung oder Umarbeitung eingesandten Teilen wird keine Haftung für das Verhalten beim Härten und bei der Bearbeitung übernommen. Wird das Material während der Be- oder Verarbeitung schadhaft, sind wir berechtigt, einen der Höhe nach in unserem Ermessen liegenden Anteil des vereinbarten Preises zu berechnen.

Bei berechtigten Beanstandungen wird nach unserer Wahl Ersatzlieferung geleistet oder Gutschrift erteilt, nachdem die fehlerhafte Ware hier eingegangen ist.

Anderweitige Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Für Fremderzeugnisse richtet sich unsere Gewährleistung nach den Garantiebestimmungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir haften nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert wurden.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Pforzheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.